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   OLG Rostock, 12.12.2014 - 3 W 18/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50877
OLG Rostock, 12.12.2014 - 3 W 18/14 (https://dejure.org/2014,50877)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12.12.2014 - 3 W 18/14 (https://dejure.org/2014,50877)
OLG Rostock, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - 3 W 18/14 (https://dejure.org/2014,50877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 53 Abs 1 GBO, § 71 Abs 2 GBO, § 788 Abs 1 ZPO, § 788 Abs 2 ZPO
    Grundbuchverfahren: Nicht titulierte Vollstreckungskosten in der Zwangssicherungshypothek

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Kosten einer früheren oder der laufenden Vollstreckung bei der Höhe einer Zwangssicherungshypothek

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - nicht titulierte Vollstreckungskosten in Zwangssicherungshypothek

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Kosten einer früheren oder der laufenden Vollstreckung bei der Höhe einer Zwangssicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangssicherungshypothek - und die Vollstreckungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zwangssicherungshypothek und Vollstreckungskosten

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 331
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2014 - 3 W 18/14
    Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, können bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ebenfalls berücksichtigt werden, wie in einem Beschluss des BGH vom 21.10.2021 (Az. V ZB 52/20) festgestellt wurde.
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 15 Wx 291/08

    Sicherungshypothek; Zinsnebenforderung

    Auszug aus OLG Rostock, 12.12.2014 - 3 W 18/14
    In einem Urteil des OLG Hamm (Az. 15 Wx 291/08) wurde entschieden, dass Vollstreckungskosten in Höhe von 128, 41 EUR den Mindestbetrag von 750 EUR nicht übersteigen, sodass die Sicherungshypothek nicht eingetragen werden durfte.
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